Hausordnung
(Stand, 21.10.2025)
- Die Hausordnung dient der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Bildungsschlössern OÖ (nachfolgend als BIS OÖ bezeichnet).
- Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für Bedienstete der BIS OÖ und sämtliche sich in den Gebäuden befindlichen Personen. Die Geltung dieser Hausordnung erstreckt sich auf das gesamte Areal der BIS OÖ und alle sich darin befindlichen Räume und Infrastruktureinrichtungen sowie die dazugehörenden Außenanlagen und Verkehrsflächen.
- Die Bestimmungen dieser Hausordnung sind im Zweifelsfall so auszulegen, dass die Sicherheit der sich in den BIS OÖ befindlichen Personen allen anderen Belangen vorgeht.
- In den BIS OÖ ist das Rauchen sowie das Verwenden von offenem Feuer (ebenso Sprühkerzen, Nebelmaschinen, …) sowohl im Innen- wie auch Außenbereich strengstens untersagt. Insbesondere gilt dies auch für Ausstellungsräume, Lagerräume, Depots, Keller, Vortragssaal, Rezeptionsbereich sowie den Gang- und Garderobenbereich. Ausgenommen davon ist das Rauchen in den dafür vorgesehenen Bereichen im Freien (Hof, Park).
In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung verwiesen, die für jede:n Mitarbeiter:in und Besucher:in bindend ist. Diese sind mehrfach im Schloss ausgehängt und liegen in der Rezeption und im Büro der Haustechnik zur Einsicht auf. - Bei Ertönen des Feueralarms sind die BIS OÖ auf kürzestem Wege sofort zu verlassen.
Der Aufzug darf hierbei nicht benützt werden. - Fluchtwege, Ausgänge und Zufahrtswege müssen unverstellt bleiben. Bei Stromausfall ist unbedingt auf die Fluchtwegsituation zu achten.
- Der diensthabende Bereitschaftsdienst hat bei Veranstaltungen als Bevollmächtigter der Leitung der BIS OÖ in Krisen- oder Gefahrensituationen die Entscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeiter:innen der BIS OÖ, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstaltern, Mietern und dgl.
- Erforderlichenfalls sind im Notfall die Rettung (Notruf 0-144) und der:die jeweilige Ersthelfer:in (siehe Datenblatt „Personendienste) der BIS OÖ zu verständigen. Bei strafbaren Handlungen ist darüber hinaus die Polizei (Notruf 0-133) zu benachrichtigen. In den BIS OÖ stehen in allen Stockwerken Erste-Hilfe-Kästen zur Verfügung. Im Alten- und Pflegeheim Zell an der Pram bzw. im Schloss Weinberg (1. Obergeschoss, schräg gegenüber vom Lift bzw. Kücheneingang) befindet sich jeweils ein Defibrillator.
- Fenster und Türen der Seminarräume sind nach der Veranstaltung zu schließen.
- Haustiere dürfen nicht auf das Schlossareal (sowohl Innenräume als auch Außenanlagen) mitgebracht werden.
- Bitte beachten Sie die Nachtruhe ab 23:00 Uhr.
- Technische Geräte (Bügeleisen, kleine Klimaanlagen, Kaffeemaschine, Wasserkocher,…) dürfen nur nach Rücksprache mit den BIS OÖ mitgebracht werden und unterliegen einer Meldepflicht.
- Es dürfen keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitgebracht werden.
- Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
- Plakate und sonstige Ankündigungen im oder am Gebäude dürfen nur an den hierfür vorgesehenen Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Befugte der BIS OÖ angebracht werden.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Das Betreten und Baden im Schlossbrunnen ist untersagt.
- Verstöße gegen die Hausordnung können dienst- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
- Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung.
- Die Bestimmungen der Hausordnung sind einzuhalten.

