Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB sind anzuwenden auf alle Vertragsverhältnisse der Bildungsschlösser Oberösterreich – Schloss Weinberg (Weinberg 1, 4292 Kefermarkt) und Schloss Zell an der Pram (Schlossstraße 1, 4755 Zell an der Pram) – (im nachfolgenden BIS OÖ genannt) mit Veranstalter:innen von Kursen, Teilnehmer:innen an Kursen und Gästen, die die BIS OÖ ausschließlich zur Nächtigung aufsuchen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB lt. Punkt 1 im Einzelfall abweichen, müssen schriftlich getroffen werden.
1.3. Mit der Buchung einer Veranstaltung, der Anmeldung zur Teilnahme an einem Kurs oder der Reservierung einer Nächtigung wird das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der bekanntgegebenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes in der geltenden Form erteilt. Im Sinne der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird überdies die Zustimmung erteilt, die notwendigen Daten auch an Mitarbeiter:innen der BIS OÖ, an Vortragende und alle sonst mit der Organisation des Veranstaltungsbetriebs betrauten Personen zu übermitteln. Für Werbezwecke der BIS OÖ dürfen die Daten jedenfalls genutzt werden. Bei einigen Veranstaltungen werden Fotos gemacht, die evtl. weiterverwendet werden. Ein Widerspruch gegen die Speicherung und Verarbeitung der Daten hat von den Seminarleiter:innen, Kursteilnehmer:innen und Gästen ausdrücklich und selbstständig zu erfolgen. Siehe auch: https://bildungsschloesser.at/dsgvo/
1.4 Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Es ist üblich, dass bei Veranstaltungen, Märkten und Kursen Bild-, Ton- bzw. Videoaufnahmen erstellt werden, die für Werbezwecke verwendet werden. Die Aufnahmen können in Printmedien, in TV und Radio, auf der BIS OÖ Website, auf den Social Media Kanälen (Facebook und Instagram) der BIS OÖ veröffentlicht werden. Mit der schriftlichen Anmeldung erklären Sie sich mit der Nutzung einverstanden, ein schriftlicher Widerruf der Einverständniserklärung ist jederzeit möglich.
2. Ausstattung/Technik
2.1. Sind für die Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen (z.B. Externe Tontechnik) erforderlich, so werden die entstehenden Kosten der:dem Veranstalter:in 1:1 weiterverrechnet.
2.2. Falls eine Fremdfirma direkt von dem:der Kund:in beauftragt wird, darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung der BIS OÖ arbeiten bzw. Änderungen an der technischen Ausstattung vornehmen.
2.3. Ist während der Dauer der Veranstaltung eine ständige Anwesenheit eines:einer Haustechniker:in der BIS OÖ vereinbart, wird für jede angefangene Stunde eine Bereitschaftsgebühr verrechnet.
3. Veranstaltungsgesetz, AKM-Vergnügungssteuer
3.1. Der:die Kund:in nimmt zur Kenntnis, dass das Veranstaltungsgesetz einzuhalten ist sowie jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM angemeldet und bezahlt werden muss. Seitens der BIS OÖ gibt es keine pauschale Abrechnung.
3.2. Weiters erklärt der jeweilige Veranstalter, die BIS OÖ hinsichtlich aller – wie immer gearteten – Forderungen der AKM schad- und klaglos zu halten.
4. Haftung
Die BIS OÖ übernehmen keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, die von Kund:innen oder Besucher:innen in Zimmer, Seminarräume und allgemein zugängliche Räume mitgebracht werden. Der:die Kund:in nimmt zur Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, Dekorationsmaterial oder sonstige technische Gegenstände ohne Zustimmung der BIS OÖ in den reservierten Räumlichkeiten anbringen oder aufstellen zu lassen. Falls den BIS OÖ dabei Schaden entsteht, hat der:die Kund:in, unabhängig davon, wer diese Arbeiten durchgeführt hat, diesen Schaden zu ersetzen.
5. Kein hauseigenes Personal zwischen 17:00 bis 8:00 Uhr (Schloss Zell) bzw. 18:00 bis 7:30 (Schloss Weinberg) vor Ort
Wir weisen darauf hin, dass die Rezeption der BIS OÖ nicht durchgehend besetzt ist und sich jedenfalls in der Zeit von 19:30 Uhr bis 7.00 Uhr kein hauseigenes Personal auf der Liegenschaft aufhält. Wir halten in dieser Zeit für unsere Gäste jedoch ein Notruf-/Bereitschaftssystem bereit, das eine rasche Erste Hilfe bis zum Eintreffen von hauseigenem Personal gewährleistet. Näheres dazu kann der Zimmermappe bzw. den diesbezüglichen Aushängen in Zimmern und Fluren entnommen werden. Gerne steht die Rezeption beratend für spezielle Wünsche und besonderen Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Für Menschen mit durchgehendem Obsorge- und Pflegebedarf können die BIS OÖ die notwendigen Einrichtungen nicht zur Verfügung stellen und muss daher jede Haftung ausschließen.
5.1. Zudem steht Ihnen unsere Küche nur im Falle einer Seminarbuchung bzw. nach fristgerechter Vorankündigung zur Verfügung. Die BIS OÖ führen keinen durchgehenden Restaurant-/Küchenbetrieb. Alternativ bieten wir Aufenthaltsräume mit SB-Kühlschrank an. Die dort konsumierten Getränke müssen in eine Liste eingetragen und am Folgetag vollständig bezahlt werden.
6. Vorbehalt von Änderungen
6.1. Unser Veranstaltungsprogramm (Eigenseminare, Vorträge, …) wird langfristig geplant. Organisatorisch notwendige Abweichungen zwischen Ausschreibung und Abwicklung bzw. der Qualitätsverbesserung dienliche (auch kurzfristige) Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden berechtigen die Teilnehmenden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
6.2. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine geplante Präsenzveranstaltung nicht zulassen, abzusagen. Änderungen werden den Teilnehmenden telefonisch oder an die von ihnen bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.
6.3. Wird eine Doppelzimmer im Laufe einer Seminarwoche zu einem Einzelzimmer (z.B. aufgrund einer Abreise eines Seminargastes), behalten sich die BIS OÖ vor, den Zimmerpreis entsprechend anzupassen.
7. Kündigung durch die BIS OÖ
Die BIS OÖ sind berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
7.1 wir unser Leitbild oder die Sicherheit unseres Hauses gefährdet sehen oder eine solche Gefährdung zu befürchten ist,
7.2 die Mindestteilnehmer:innenzahl im Fall einer Veranstaltung der BIS OÖ nicht erreicht wurde,
7.3 im Falle höherer Gewalt.
In diesen Fällen ist der:die Kund:in bzw. Veranstalter:in nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegenüber den BIS OÖ zu stellen.
8. Regelungen für Veranstalter von Gastkursen
Gerne übermitteln wir Ihnen, nach Ihrer schriftlichen Anfrage unter schloss-zell.post@ooe.gv.at bzw. schloss-weinberg.post@ooe.gv.at, ein Angebot, das sich bestmöglich mit den Wünschen unserer Kund:innen deckt. Bei Veranstaltungen, die durch Dritte in unserem Hause durchgeführt werden (Gastveranstaltungen), ersuchen wir nach Möglichkeit um Übermittlung des Veranstaltungsprogrammes und der Nächtigungs- und Verpflegungsliste bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
Eine Buchung durch einen externen Veranstalter in den BIS OÖ erfolgt durch eine schriftliche Reservierung samt Seminarcheckliste. Ein entsprechendes Exemplar ist durch den Veranstalter vollständig ausgefüllt und unterfertigt an die BIS OÖ zu retournieren. Die Buchung gilt als bestätigt, wenn die BIS OÖ die Reservierung schriftlich oder per E-Mail annehmen.
Allenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Veranstalter auf eigene Kosten einzuholen sowie etwaige Auflagen zu erfüllen.
8.1.1. Vom Veranstalter sind spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bekanntzugeben:
-das Tagungsprogramm
-Ausstattungswünsche der Seminarräume
-Art und Umfang der Verpflegung/Pauschalen
-eine voraussichtliche Teilnehmer:innenliste samt Nächtigungswünschen.
Bei Änderungen der obgenannten Daten sind diese umgehend dem Bildungshaus mitzuteilen. Die gesamten Daten werden als Seminarcheckliste an die BIS OÖ geschickt.
8.2. Stornobedingungen für Veranstalter von Gastkursen:
Bei Stornierung einer geplanten Veranstaltung ersuchen wir um sofortige Nachricht. Abrechnung bei Stornierung:
-Bis 2 Monate vor Veranstaltung: keine Storno
-4 Wochen – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Gesamtbetrages
-Bei Absagen ab 4 Wochen: Raummiete + Zimmerkosten
-Hochzeiten, Veranstaltungen: erfolgt die Stornierung 1 Jahr vorher, fällt die Anzahlung als Stornierungsgebühr an.
8.3. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren an Dritte zu bezahlen, die sich aus der Veranstaltung ergeben. Jede meldepflichtige Veranstaltung ist durch den Veranstalter selber zeitgerecht direkt bei den zuständigen Behörden zu melden, insbesondere Musikveranstaltungen.
8.4. Der Veranstalter hält die BIS OÖ hinsichtlich aller Forderungen Dritter (insbesondere der AKM), die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, schad- und klaglos.
9. Rücktritt vom Vertrag durch die BIS OÖ
Die BIS OÖ sind in den folgenden Fällen jedenfalls berechtigt, auch während der laufenden Veranstaltung sofort von einem Vertrag mit einem Veranstalter zurückzutreten, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht entsteht:
Die Veranstaltung oder Teilnehmer:innen an der Veranstaltung stören den Geschäftsbetrieb der BIS OÖ in schwerwiegender Weise.
9.1. Die Veranstaltung oder Teilnehmer:innen an der Veranstaltung gefährden die Einhaltung des Leitbildes der BIS OÖ.
9.2. Die Veranstaltung oder Teilnehmer:innen an der Veranstaltung gefährden die Sicherheit der BIS OÖ, seiner Mitarbeiter:innen oder der Gäste.
Können die BIS OÖ oder der Vertragspartner aus Gründen höherer Gewalt seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen, entsteht keine Ersatzpflicht, sofern ein Schaden nicht ohnehin durch Dritte – etwa Versicherungen – gedeckt ist.
10. Stornobedingungen
10.1. Bis 2 Monate vor Veranstaltung/Anreise: keine Stornogebühr
10.2. Vier Wochen bis 15 Tage vor Anreise: 30%
10.3. Ab 14 Tage: 50%
10.4. No-Show: 100%
10.5. Hochzeiten/Veranstaltungen: 1 Jahr vorher – Anzahlung (30% d. Gesamtbetrages)
Verrechnet werden die Nettokosten entfallener Übernachtungs- und Mietkosten.
Bereits gekaufte Konzerttickets werden nicht mehr zurückerstattet.
11. Schutz geistigen Eigentums
Seminarunterlagen dürfen für die eigene Nutzung verwendet werden, sofern nicht anders vom Seminarleiter bzw. der Seminarleiterin vorgegeben. Alle Rechte der Veranstaltungsunterlagen bleiben bei verantwortlichen Referenten bzw. der verantwortlichen Referentin der Erwachsenenbildungsveranstaltung. Sie dürfen weder reproduziert, gescannt, elektronisch gespeichert, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben genutzt werden. Wenn die Unterlagen nicht für rein private Zwecke verwendet werden, ist die Zustimmung des Urhebers einzuholen.
Dis BIS OÖ sind darüber hinaus bei Verschulden des Veranstalters berechtigt, im Einzelfall Vergütung für tatsächlich angefallene Schäden bzw. Mehraufwendungen wegen Stornierung zu fordern, auch wenn diese sich nicht aus der Reservierungsbestätigung ergeben.
12. Teilnehmer:innenanzahl für Verpflegung
Die definitive Personenanzahl für Verpflegungsleistungen ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Zahl gilt für uns als garantiert und wird in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie uns Überschreitungen der garantierten Teilnehmer:innenzahl mit, um eine reibungslose Durchführung garantieren zu können. Bei Änderungen nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmer:innenzahl zugrunde gelegt.
13. Preise und Preisanpassungen
Die BIS OÖ behalten sich vor, jeweils zum Jahreswechsel Preisanpassungen vorzunehmen.
14. Regelungen für Teilnehmer:innen von Eigenveranstaltungen:
Als Eigenveranstaltung bezeichnen die BIS OÖ: öffentlich zugängliche Veranstaltungen, die von den BIS OÖ geplant, beworben, durchgeführt und finanziert werden.
14.1. Die Anmeldung zu einer Eigenveranstaltung erfolgt:
– durch Ausfüllen eines Online-Formulars auf der Homepage der BIS OÖ (https://bildungsschloesser.at)
– per E-Mail-Nachricht (schloss-zell.post@ooe.gv.at bzw. schloss-weinberg.post@ooe.gv.at) an die BIS OÖ
– schriftlich, telefonisch oder persönlich an der Rezeption der BIS OÖ
– ONLINE über Ticketshops wie z.B. kupfticket.com
14.2. Mit Erhalt der Anmeldung wird diese als Platzreservierung vorgemerkt. Die Anmeldung gilt als bestätigt, wenn die BIS OÖ die Reservierung bei mehrtägigen Seminaren oder eintägigen Seminaren mit begrenzter Teilnehmer:innenzahl schriftlich bestätigen. Sonst verständigen die BIS OÖ die Teilnehmer:innen nur dann, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss.
14.3. Bei Tages- und Kurzveranstaltungen begleichen die Teilnehmer:innen die Kursgebühr bei der Ankunft in den BIS OÖ. Bei länger dauernden Seminaren wird der Kursbeitrag zum jeweils vereinbarten Termin einbezahlt. Sollte die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin die BIS OÖ erreichen, behalten sich die BIS OÖ vor, den Kursplatz an eine auf der Warteliste befindliche Person zu vergeben. Die Aufenthaltskosten sind in den BIS OÖ zu begleichen.
14.4. Für sämtliche Veranstaltungen gibt es Mindest- und Höchstteilnehmer:innenzahlen. Die BIS OÖ behalten sich vor, nach Anmeldeschluss zu entscheiden, ob eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen abgesagt werden muss. Im Falle einer Absage werden umgehend die Teilnehmer:innen verständigt.
14.5. Das Veranstaltungsprogramm der BIS OÖ unterliegt langfristigen Planungen. Es kann daher zu Abweichungen bei Terminen, Vortragenden oder Veranstaltungsinhalten kommen. In diesem Fall werden die Teilnehmer:innen umgehend vom den BIS OÖ darüber informiert. Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Veranstaltungen in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich machen (z. B. aufgrund von Epidemien), behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern (z. B. Online statt Präsenz). Sollte dies bei einer von Ihnen gebuchten Veranstaltung der Fall sein, werden wir Sie rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigen. Es können daraus jedenfalls – soweit gesetzlich möglich – keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der BIS OÖ gegenüber abgeleitet werden.
14.6. Seminarunterlagen unterliegen den urheberrechtlichen Regelungen und dürfen nur zur persönlichen, eigenen Nutzung der Teilnehmer:innen verwendet werden, sofern nicht anders durch Referent:innen kommuniziert. Jede Form der Reproduktion von Unterlagen (Kopien, Scans, elektronische Speicherung, sonstige Vervielfältigung) und jede Form der Verbreitung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des:der Berechtigten.
14.7. Auch für den Bereich der BIS OÖ gelten das OÖ Jugendgesetz. Die Veranstaltungsangebote sehen nur im jeweils ausgewiesenen Einzelfall eine Beaufsichtigung von minderjährigen Teilnehmer:innen vor. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der BIS OÖ bestätigen Teilnehmer:innen unter 18 Jahren, dass eine Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (regelmäßig der Eltern) vorliegt und ihnen die Bestimmungen des OÖ Jugendgesetzes bekannt sind und sie verpflichten sich ausdrücklich, diese zu befolgen.
14.8. Stornobedingungen für Teilnehmer:innen:
Eine Verhinderung der Teilnahme ist den BIS OÖ umgehend schriftlich mitzuteilen. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Zwischen vier Wochen und 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 30 % des Beitrages zur Zahlung fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% und bei Nichterscheinen wird der gesamte Beitrag als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines:einer Ersatzteilnehmer:in entfällt die Stornogebühr.
14.9. Im Fall von Epidemien/Pandemien gelten folgende ergänzende Regelungen:
Beim Eintreten von Krankheitswellen, die die Durchführung von Veranstaltungen unmöglich machen, behält sich der Verkäufer vor, den Vertrag einseitig aufzuheben. Etwaige entstandene persönliche Aufwendungen (Hotel, Anreise, etc.) sind von der Kundin/vom Kunden selbst zu tragen. Der Verkäufer informiert die Kund:innen, sofern Kontaktdaten zur Verfügung stehen. Wenn durch Reisebeschränkungen Programm- und Besetzungsänderungen vorgenommen werden müssen, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Karten bzw. Preisminderung. Datumsmäßige Verschiebungen von Veranstaltungen, Ausstellungen bzw. Events berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten bzw. Preisminderung. In Zeiten, in denen ein behördlicher Erlass zur Eindämmung von Epidemien/Pandemien gültig ist, ist es nicht möglich, Karten anonym zu kaufen, um im Sinne einer Containment-Strategie, Infizierte und Erkrankte so schnell wie möglich zu identifizieren und deren Kontaktpersonen festzustellen. Bei einer Weitergabe von Karten an Dritte, hat der Kunde/die Kundin die Kartenverkaufsstelle verpflichtend zu informieren und die Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer) des neuen Karteninhabers bekanntzugeben.
15. Stornierung Hochzeiten & Geburtstage
Die BIS OÖ behalten sich vor, bei einer Hochzeits-/Geburtstags-Buchung 1/3 des Mietbetrages als Anzahlung in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung binnen 12 Monaten wird der Betrag als Stornogebühr einbehalten.
16. Hausordnung
Die detaillierte Hausordnung finden Sie sowohl unter: https://bildungsschloesser.at/hausordnung als auch als Aushang in der Rezeption und per QR-Code in den Seminarräumen und Hotelzimmern.

